Die Anruflampen (Bild 1) bestehen aus einem etwa
35 mm langen, oben und unten zugeschmolzenen Glasröhrchen von rd.
6,5 mm Durchmesser. In dem Röhrchen befindet sich ein Kohle- oder
Metallfaden, dessen beide Enden mittels zweier durch die Glasröhre
hindurchgeführter Drähte mit zwei isoliert voneinander an dem Röhrchen
befestigten Stromzuführungsblechen in Verbindung stehen.
Der untere spitz auslaufende Teil des Röhrchens trägt einen meist
achteckigen keilförmigen Fuß aus Isolierstoff (z. B. Hartgummi),
in dem die Zuf ührungsbleche festgeklemmt sind und der infolge seiner
besonderen Form ein unrichtiges Einsetzen der L. in die Fassungen
verhüten soll.
Die Anruflampen werden in der Regel von der Amtsbatterie, (24 V
in ZB-Anstalten, von 60 V in SA-Ämtern) gespeist und häufig
in Lampenstreifen zu 20 Stück gefaßt.
Farbige Abdecklinsen aus Glas unterscheiden z.B. Anruflampen (weiß),
Schlußlampen (rot) oder Überwachungslampen (grün).
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