Unter Linienwähler versteht man bei Haus- oder
Reihenanlagen einen Fernsprechapparat oder Schalter desselben, mit
dem die anzurufende Gegenstelle direkt ausgewält werden kann.
Dazu ist jeder Sprechstelle eine besondere Leitung zugeteilt, die
bei ihr für gewöhnlich auf Wecker liegt. Jede andere Stelle
kann in diese Linienwählerleitung eintreten,
dann anrufen und - nachdem sich die gerufene Sprechstelle ebenfalls
in die Leitung eingeschaltet hat (in der Regel erfolgt dies gleich
nach dem Abheben des Handapparates) - mit ihr in Sprechverkehr treten.
Vorteil: es können mehrere Gespräche gleichzeitig geführt
werden - getrennte Linienwählerleitungen vorausgesetzt.
Reihenanlagen einfacher Art (für maximal 5 Reihenstellen)
verfügen im dagegen nur über eine gemeinsame Sprechleitung
für den internen Verkehr, die gewünschte Nebenstelle wird
lediglich über eine eigene Rufleitung gerufen.
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