Overview
  Mithörapparat
  Mithören
  Mithörtaste

Wenn auch das Post- und Fernmeldegeheimnis (unberechtigtes) Mithören im öffentlichen Fernsprechbetrieb unter Strafe stellt, ist dieses innerhalb von Nebenstellenanlagen für einen ausgewählten Personenkreis durchaus erwünscht. Neben der Kontrolle gebührenpflichtiger (Amts-)Verbindungen auf unberechtigte private Nutzung wird Mithören auch zur Überwachung von Mitarbeitern, z.B. auf korrektes Verhalten am Fernsprecher, gewünscht.

Während Zwischenstellenumschalter und Reihenanlagen häufig bereits zum Mithören vorbereitet sind (z.B. durch Einbau von Mithörtasten) ist zur Gesprächsüberwachung bei Zentralumschaltern oder Nebenstellenanalgen mit Selbstanschlußbetrieb häufig die Einrichtung einer besonderen Stelle erforderlich, diese erhält einen Mithörapparat oder -schrank.

Spezielle Überwachungszeichen (Schauzeichen oder Glühlampen) kennzeichnen die Leitungen, auf denen gerade gesprochen wird. Mittels Stöpsel und Klinke oder Tasten kann sich der Kontrolleur in die gewünschte Leitung zum Mithören oder auch -sprechen einschalten. Da die Überwachungsstelle in der Regel auch als normale Sprechstelle an die Nebenstellenanlage angeschlossen sein wird, ist der Mithörapparat in Grundstellung auch als einfache Nebenstelle benutzbar.

Beispiel für einen Mithörapparat:
Modell 33 für 5 Leitungen
mit 5 Überwachungslampen und Mithörtasten, einem roten Nachtschalter (mit Auslösetaste) zur Abschaltung der Überwachungslampen bei Nichtgebrauch sowie einer weißen Erdtaste für die Benutzung als Nebenstelle

(Das Schildchen "Deutsche Reichspost" gehört nicht dorthin)