Wenn auch das Post- und Fernmeldegeheimnis (unberechtigtes)
Mithören im öffentlichen Fernsprechbetrieb
unter Strafe stellt, ist dieses innerhalb von Nebenstellenanlagen
für einen ausgewählten Personenkreis durchaus erwünscht.
Neben der Kontrolle gebührenpflichtiger (Amts-)Verbindungen
auf unberechtigte private Nutzung wird Mithören auch zur Überwachung
von Mitarbeitern, z.B. auf korrektes Verhalten am Fernsprecher,
gewünscht.
Während Zwischenstellenumschalter und Reihenanlagen häufig
bereits zum Mithören vorbereitet sind (z.B. durch Einbau von
Mithörtasten) ist zur Gesprächsüberwachung
bei Zentralumschaltern oder Nebenstellenanalgen mit Selbstanschlußbetrieb
häufig die Einrichtung einer besonderen Stelle erforderlich,
diese erhält einen Mithörapparat oder -schrank.
Spezielle Überwachungszeichen (Schauzeichen oder Glühlampen)
kennzeichnen die Leitungen, auf denen gerade gesprochen wird. Mittels
Stöpsel und Klinke oder Tasten kann sich der Kontrolleur in
die gewünschte Leitung zum Mithören oder auch -sprechen
einschalten. Da die Überwachungsstelle in der Regel auch als
normale Sprechstelle an die Nebenstellenanlage angeschlossen sein
wird, ist der Mithörapparat in Grundstellung auch als einfache
Nebenstelle benutzbar.
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