Amt ist eine vielfach, hauptsächlich bei den
Fernsprechteilnehmern und im Verkehr mit diesen, gebräuchliche
Bezeichnung für die Vermittlungsstelle im Ortsverkehr, z.B.
erfolgte die Meldung der Vermittlungsbeamten im Handbetrieb mit
den Worten 'Hier Amt'.
Bei Nebenstellenanlagen werden die Verbindungsleitungen zur Ortsvermittlungsstelle
somit als Amtsleitungen bezeichnet. Mit Amt
wird außerdem eine Taste oder Schalterstellung beschriftet,
die z.B. einen Zwischenstellenumschalter mit der Amtsleitung verbindet.
Unter Amtsgespräch bzw. -verbindung versteht
man insbesondere bei Nebenstellenanlagen die Verbindung einer Nebenstelle
mit der öffentlichen Vermittlungsstelle - im Gegensatz zum
Nebenstellengespräch, das eine (interne) Verbindung
der Nebenstellen untereinander bezeichnet. Ein Amtsgespräch
ist üblicherweise gebührenpflichtig und ggf. nicht für
alle Nebenstellen (wie z.B. nichtamtsberechtigte
Nebenstellen oder Hausstellen)
herstellbar.
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