Overview
  Hausstelle
  nichtamtsberechtigte Nebenstelle
  halbamtsberechtigte Nebenstelle

Unter Hausstelle oder auch nichtamtsberechtigter Nebenstelle versteht man bei Nebenstellenanlagen eine zum Verkehr mit dem öffentlichen Fersprechnetz nicht zugelassene Sprechstelle.

Die Hausstellen haben sowohl Sprechverkehr untereinander als auch mit der Hauptstelle und den Nebenstellen derselben Anlage. Verbindungen mit dem öffentlichen Fersprechnetz werden durch technische Maßnahmen unmöglich gemacht.

Bei halbamtsberechtigten Nebenstellen ist zwar der Verkehr mit dem Amt möglich, aber (zumindest abgehend) ausschließlich unter Vermittlung der Hauptstelle. Damit soll das unkontrollierte Führen gebührenpflichtiger Gespräche (z.B. Privatgespräche an Arbeitsplätzen) vermieden werden.

In manuellen Nebenstellenanlagen (z.B. Reihenanlagen), die an SA-Netze angeschlossen sind, wird bei halb- und nichtamtsberechtigten Nebenstellenapparaten der Nummernschalter weggelassen:

     Hausstelle einer Reihenanlage