Unter Hausstelle oder auch nichtamtsberechtigter
Nebenstelle versteht man bei Nebenstellenanlagen
eine zum Verkehr mit dem öffentlichen Fersprechnetz nicht zugelassene
Sprechstelle.
Die Hausstellen haben sowohl Sprechverkehr untereinander als auch
mit der Hauptstelle und den
Nebenstellen derselben Anlage. Verbindungen mit dem öffentlichen
Fersprechnetz werden durch technische Maßnahmen unmöglich
gemacht.
Bei halbamtsberechtigten Nebenstellen ist zwar der
Verkehr mit dem Amt möglich, aber (zumindest abgehend) ausschließlich
unter Vermittlung der Hauptstelle. Damit soll das unkontrollierte
Führen gebührenpflichtiger Gespräche (z.B. Privatgespräche
an Arbeitsplätzen) vermieden werden.
In manuellen Nebenstellenanlagen (z.B. Reihenanlagen),
die an SA-Netze
angeschlossen sind, wird bei halb- und nichtamtsberechtigten Nebenstellenapparaten
der Nummernschalter weggelassen:
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