Das Schlußzeichen ist ein in einer Gesprächsverbindung
liegendes sichtbares Zeichen (Klappe,
Lampe oder sonstiges Schauzeichen),
das der Vermittlungsbeamtin die Beendigung des Gesprächs anzeigt
und sie zum Trennen der Verbindung veranlaßt.
In früheren Einrichtungen ohne S. mußten die Vermittlungsbeamten,
um den Gesprächszustand zu prüfen, von Zeit zu Zeit in die Verbindung
hineinhorchen und gegebenenfalls eine sog. Kontrollfrage ("Sprechen
Sie noch?") stellen; diese wurde zudem von den Teilnehmern lästig
empfunden.
In älteren OB-Einrichtungen
erfolgt das nichtselbsttätiges S.durch Abläuten (d.
i. mehrmaliges kurzes Drehen der Induktorkurbel). Durch diese Rufstromstöße
wurde beim Amt eine besondere Schlußklappe oder die als solche benutzte
Anrufklappe zum Fallen gebracht. Eine mangelhafte Betriebsweise,
weil Abläuten leicht vergessen oder oft auch aus anderem Anlaß Weckstrom
entsandt wurde, und weil durch Wecken in eine bestehende Gesprächsverbindung
Menschen verletzt werden konnten.
In neueren OB- und allen ZB-Systemen
erfolgt das Schlußzeichen im allgemeinen selbsttätig,
d. h. es wird nicht durch einen besonderen Handgriff zum Erscheinen
gebracht, sondern durch eine ohnehin vorzunehmende Betriebshandlung
(Einhängen des Fernhörers, Ziehen eines Stöpsels) ausgelöst. Es
stellt sich beim ZB-Betrieb durch Aufleuchten einer Schlußlampe,
bei OB-Betrieb durch Erscheinen eines Schauzeichens
(einer elektromagnetisch bewegten farbigen Scheibe od. dgl.) dar.
Das Schlußzeichen erfolgt meist positiv, d.
h. es erscheint bei Gesprächsschluß.
Seltener negatives S., d. h. Schauzeichen zeigt sich
während des ganzen Gesprächs und verschwindet bei Gesprächsschluß;
im allgemeinen nur bei Überleitung von OB-Betrieb zum ZB-Betrieb
vorkommend, weil Bedingungen für das Auslösen des S. bei OB-Betrieb
(Fernhörersperre) umgekehrt wie beim ZB-Betrieb (Weckersperre) liegen.
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