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  Sperrzeichen


Bei Reihenanlagen, bei denen jede Sprechstelle unmittelbar auf alle Amtsleitungen Zugriff hat, ist es notwendig, zu verhindern, daß eine Reihenstelle in eine durch eine andere Stelle besetzte Amtsleitung unberechtigt eintritt. Außerdem muß für eine anschlußsuchende Reihenstelle erkennbar sein, ob eine bzw. welche Amtsleitung frei ist.

Dies wird dadurch erreicht, daß in jedem Apparat jeder Amtsleitung ein Sperrzeichen (meist Sternschauzeichen) zugeordnet ist. Die Sperrzeichen Sz jeder Amtsleitung liegen in einer besonderen Sperrzeichenleitung (s. Bild) und werden beim Betätigen einer der zugehörigen Amtstasten usw. über deren Seitenschalter T sämtlich unter Strom gesetzt. Sie sprechen an, solange die Amtsverbindung aufrechterhalten bleibt (optische Verhinderung) d.h. die Leitung besetzt ist.

Für das Sperrzeichen bei der abfragenden Hauptstelle gibt es gelegentlich besondere Schaltungen, damit es hier erst erscheint, wenn eine andere Reihenstelle das (weitervermittelte) Amtsgespräch durch Betätigen ihrer Amtstaste entgegengenommen hat. Dies hat den Vorteil, daß die Haupstelle sicher erkennen kann, ob das Amtsgespräch tatsächlich angenommen wurde.