Bei Reihenanlagen, bei
denen jede Sprechstelle unmittelbar auf alle Amtsleitungen
Zugriff hat, ist es notwendig, zu verhindern, daß eine Reihenstelle
in eine durch eine andere Stelle besetzte Amtsleitung unberechtigt
eintritt. Außerdem muß für eine anschlußsuchende Reihenstelle
erkennbar sein, ob eine bzw. welche Amtsleitung frei ist.
Dies wird dadurch erreicht, daß in jedem Apparat jeder Amtsleitung
ein Sperrzeichen (meist Sternschauzeichen)
zugeordnet ist. Die Sperrzeichen Sz jeder Amtsleitung
liegen in einer besonderen Sperrzeichenleitung (s. Bild)
und werden beim Betätigen einer der zugehörigen Amtstasten usw.
über deren Seitenschalter
T sämtlich unter Strom gesetzt. Sie sprechen an, solange
die Amtsverbindung aufrechterhalten bleibt (optische Verhinderung)
d.h. die Leitung besetzt ist.
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